Zweckverband zur Wasserversorgung Moosrain
Hinweis über die amtliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 unserer Verbandssatzung i.V.m. mit Art. 24 Abs. 2 KommZG:
Es wird darauf hingewiesen, dass die am 08.07.2020 beschlossene Entschädigungssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Moosrain im Amtsblatt des Landratsamtes Erding, Ausgabe 28 vom 15.07.2020 ab Seite 319 amtlich bekannt gemacht worden ist.
Wasserhärte aufgrund chemisch-technischer und hygienischer Trinkwasseruntersuchung
Nach dem Untersuchungsergebnis vom 19.04.2023 beträgt die Gesamthärte 13,3°dH, das entspricht dem Härtebereich mittel.
Sie finden die Werte auch im Internet unter www.moosrain.de/qualitaet.