Trauungen im Rathaus

Im Rathaus der Gemeinde Moosinning können Sie sich standesamtlich trauen lassen

Nachstehend erhalten Sie einige Informationen und Hinweise zur Eheschließung. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Generell finden die Trauungen während der allgemeinen Öffnungszeiten statt. Wir trauen Sie aber auch - in Absprache - außerhalb der Öffnungszeiten.

Ansprechpartner

Frau Walter steht Ihnen montags, dienstags und donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung, donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Eheschließung an einem Samstag im Standesamt Moosinning

Sie haben die Möglichkeit, sich an einem Samstag trauen zu lassen. Die Termine vereinbaren wir individuell mit Ihnen. Grundsätzlich bieten wir Trauungen an Samstagen von 10:00 bis 14:30 Uhr an.
Bei Fragen oder Interesse wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Standesamt, Tel.08123 / 9302-15.

Trausaal

Überall innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Das zur Anmeldung zur Eheschließung zuständige Standesamt leitet Ihre Unterlagen an das von Ihnen gewünschte Heiratsstandesamt weiter (mit dem Sie sich möglichst vor der Anmeldung in Verbindung setzen sollten).

Dort, wo einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die freie Auswahl, bei welchem Standesamt Sie Ihre Anmeldung machen möchten.

Grundsätzlich zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich über das Bürgerserviceportal anzumelden.

Aus organisatorischen Gründen und vor allem, um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, erfolgt die Anmeldung zur Eheschließung bei uns nur nach Termin. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen besorgt haben, genügt ein kurzer Anruf und Sie erhalten schnell und unbürokratisch Ihren Anmeldungstermin.

Genrell finden die Trauungen während der allgemein Öffnungszeiten statt. Wir trauen Sie aber auch - in Absprache - außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Ja, Sie sollten beide zur Anmeldung erscheinen. 

Nur in Ausnahmefällen (z.B. bei andauernder beruflicher Verhinderung, oder Auslandsaufenthalt) kann ein Partner mit Vollmacht (die wir Ihnen auf Wunsch gerne zusenden) die Eheschließung auch alleine anmelden. Die Vollmacht muss vollständig ausgefüllt werden und vom abwesenden Partner unterschrieben sein.

Dennoch ist die persönliche Vorsprache von diesem unabdingbar notwendig (und sei es am Tag der Eheschließung).

Welche Unterlagen brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung?

Bitte beachten Sie unbedingt, dass alle Unterlagen am Tag der Anmeldung der Eheschließung nicht älter als sechs Monate sein dürfen.

a) Sie sind beide deutsche Staatsangehörige, volljährig und waren noch nicht verheiratet:

  • Beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister - Gebühr: 12 Euro, erhältlich bei dem Standesamt, das Ihre Geburt registriert hat. Die Abschrift benötigen wir nur, sollten Sie außerhalb Bayerns geboren sein.
  • Erweiterte Meldebescheinigung, sollte Ihr Wohnsitz nicht in Bayern sein.
  • Reisepass oder Personalausweis (gültig!)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder; wenn Sie beide als Eltern in der Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder eingetragen sind, genügt dem Standesamt auch eine ältere Urkunde. Ansonsten benötigen wir eine neu ausgestellte Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes gemeinsamer Kinder). Sollten Sie eine Sorgerechtserklärung für gemeinsame Kinder abgegeben haben, bitten wir Sie, uns den Nachweis hierüber mitzubringen.

b) Sie sind beide deutsche Staatsbürger und einer von Ihnen / beide waren bereits verheiratet:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Erläuterungen s.o.)
  • Sollte Ihre Ehe nicht in Bayern geschlossen worden sein, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der (letzten) Vorehe

Das als Heiratseintrag fortgeführte Familienbuch (nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch) erhalten Sie von dem Standesamt, bei dem Sie die Ehe geschlossen haben (z.B. Sie haben am 17.01.1971 in Münster geheiratet, waren aber zu diesem Zeitpunkt nicht in Münster, sondern z.B. in Moosinning wohnhaft: Die Urkunde erhalten Sie vom Standesamt Münster).

Bei Eheschließung bis zum 31.12.1957 oder in der ehemaligen DDR benötigen Sie eine neu ausgestellte Eheurkunde mit Eheauflösungsvermerk. Diese Urkunde wird Ihnen vom Standesamt des damaligen Heiratsortes ausgestellt. Bei mehreren Vorehen müssen Sie zu jeder Ehe und deren Auflösung Angaben machen. Wir bitten Sie daher, vorhandene Dokumente mitzubringen z.B. Eheurkunden, Scheidungsurteile, Sterbeurkunden, Eheregisterabschriften (früher "Familienbuch") älteren Datums, Stammbuch.

Wenn Ihre Vorehe durch Tod aufgelöst wurde und Sie aus dieser Ehe ein minderjähriges Kind haben und für diese Ehe ein Ehevertrag mit der Vereinbarung fortgesetzte Gütergemeinschaft geschlossen wurde, bitte den Notarvertrag mitbringen. Gleiches gilt, wenn bei gleichen Vorbedingungen für ein bereits volljähriges Kind ein Betreuer für Vermögensangelegenheiten bestellt ist. Zudem benötigen Sie Ihre erweiterte Meldebescheinigung und Ihren Reisepass oder Personalausweis (Erläuterungen s. o.).

c) Sie oder Ihr(e) Verlobte(r) besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit, wurden im Ausland geboren oder sind adoptiert, hatten Ihre letzte Eheschließung im Ausland, haben gemeinsame Kinder im Ausland geboren, hatten bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet?

Dann bitten wir Sie, auf Grund der Komplexität der zu erteilenden Auskunft für die Anmeldung zur Eheschließung, um persönliche Vorsprache beim Standesamt der Gemeinde Moosinning.

  • Anmeldegebühr (Deutsche) 55 Euro
  • Anmeldegebühr (Auslandsbeteiligung), je Beteiligung 30 Euro
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 80 Euro
  • Eheurkunde (auch international) 12 Euro
  • Versicherung an Eides Statt (falls notwendig) 15 Euro je angefangene Viertelstunde, mindestens jedoch 25 Euro
  • Stammbücher sind - je nach Ausführung - ab 20 Euro erhältlich

Eherecht.pdf