Informationen zur staatlichen Förderung für Wohnungsbau des Landratsamtes Erding

Bau und Erwerb von Eigenwohnraum
Die staatliche Wohnungsbauförderung kann Sie dabei unterstützen, dem Traum vom Eigenheim einen Schritt näher zu kommen, für z. B. Neubau, Ersatzneubau, Zweiterwerb.
Sie erhalten:

  • eine umfassende Beratung
  • eine eingehende Prüfung der Voraussetzungen
  • eine Berechnung der Baukosten
  • einen Finanzierungsvorschlag incl. Fördermöglichkeiten und Zuschüssen (bspw. pro Kind 5.000 Euro, für Zweiterwerb max. 30.000 Euro).

Behindertengerechter Umbau
Der Freistaat Bayern fördert bauliche Anpassungen von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Gebäudebestand um Ihnen die Nutzung Ihres Wohnraums zu erleichtern, wie z. B. ein behindertengerechter Badumbau, der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe.
Wir bieten Ihnen:

  • eine umfassende Beratung Ihrer Belange und Möglichkeiten
  • zudem eine unverbindliche, kostenlose und individuelle Beratung rund um Ihren geplanten Um- oder Einbau durch unseren kompetenten technischen Mitarbeiter bei Ihnen zu Hause
  • gerne eine Prüfung der Voraussetzungen für das leistungsfreie Darlehen in Höhe von max. 10.000 Euro (nach 5 Jahren bestimmungsgemäßer Nutzung, erfolgt die Umwandlung in einen Zuschuss)

Landratsamt Erding, Sachgebiet 22-2, Tel. 08122/58-1265, Tel. 08122/58-1267, E-Mail: wohnungswesen(at)lra-ed.de.Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.