Bodenrichtwerte zum 31.12.2021

Für die nach § 195 Abs. 1 BauGB vorgelegten Kaufverträge und sonstige Verträge wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Erding eine Kaufpreissammlung geführt.
Hieraus werden für Bauland die Bodenrichtwerte ermittelt (§ 193 Abs. 5 und § 196 BauGB, § 12 Abs. 1 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV) in Verbindung mit der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV 2021)). Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Erding hat für die Moosinning zum 31.12.2021 die Bodenrichtwerte ermittelt. 

Die Bodenrichtwerte können über das Portal BORIS-Bayern (https://www.boris-bayern.de) jederzeit kostenpflichtig abgerufen werden.