Bekämpfung der Geflügelpest
Das Landratsamt Erding hat zur Bekämpfung der Geflügelpest ("Vogelgrippe") mittels Allgemeinverfügung - zunächst bis 15.04.2021 - die Aufstallung des gesamten im Landkreis Erding gehaltenen Geflügels angeordnet. Den Abdruck des entsprechenden Bescheides finden Sie hier.
Aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der aviären Fluenza am 29.03.2021 in einem Geflügelbestand im Bereich der Gemeinde Poing (Landkreis Ebersberg), werden folgende Gebiete des Landkreises Erding zum Beobachtungsgebiet i.S.d. § 27 Abs. 1 Satz 1 der Geflügelpest-Verordhnung erklärt:
Gemeinde Finsing: Gesamtes Gemeindegebiet
Gemeinde Neuching: Gesamtes Gemeindegebiet
Gemeinde Moosinning: Gemeindegebiet südlich der Fichtenstraße und östlich des Mittleren Isarkanals
Weitere Einzelheiten der Bekanntmachung finden Sie hier.