Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Weigand, Christian

Bauverwaltung, Verkehrswesen

Hermansdorfer, Silvia

Geschäftsleitung

Alle Leistungen