Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Walter, Claudia

Leitung des Standesamtes

Frau Walter steht Ihnen montags, dienstags und donnerstags von 8.00-12.00 Uhr sowie am Donnerstag zusätzlich von 14.00-18.00 Uhr zur Verfügung.

Alle Leistungen