Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Walter, Claudia

Leitung des Standesamtes

Frau Walter steht Ihnen montags, dienstags und donnerstags von 8.00-12.00 Uhr sowie am Donnerstag zusätzlich von 14.00-18.00 Uhr zur Verfügung.

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