Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Erl, Gabriele

Friedhofsverwaltung

Frau Erl steht Ihnen montags bis donnerstags von 8:00-15:00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00-18:00 Uhr zur Verfügung.

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