Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Erl, Gabriele

Friedhofsverwaltung

Frau Erl steht Ihnen montags bis donnerstags von 8:00-15:00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00-18:00 Uhr zur Verfügung.

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