Bestattungsrecht; Behördliche Überwachung

Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Erl, Gabriele

Friedhofsverwaltung

Frau Erl steht Ihnen montags bis donnerstags von 8:00-15:00 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14:00-18:00 Uhr zur Verfügung.

Alle Leistungen