Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

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Glas, Hildegard

Steueramt

Frau Glas steht Ihnen montags bis freitags von 8.00-12.00 Uhr zur Verfügung.

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