Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Walter, Claudia

Leitung des Standesamtes

Frau Walter steht Ihnen montags, dienstags und donnerstags von 8.00-12.00 Uhr sowie am Donnerstag zusätzlich von 14.00-18.00 Uhr zur Verfügung.

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