Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Weigand, Christian

Bauverwaltung, Verkehrswesen

Hermansdorfer, Silvia

Geschäftsleitung

Alle Leistungen